Pflegeassistenz und Pflegefachassistenz

Seit September 2023 werden in Österreich Lehrlinge im dreijährigen Lehrberuf Pflegeassistenz sowie im vierjährigen Lehrberuf Pflegefachassistenz ausgebildet. Um die Vermittlung praxisrelevanter Kenntnisse und Fertigkeiten zu unterstützen, erstellen wir im Auftrag des BMWET ‒ Bundesministeriums für Wirtschaft, Energie und Tourismus und unter Einbindung des BMASGPK ‒ Bundesministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz  gemeinsam mit einem österreichweiten Netzwerk an Pflegepädagog:innen Publikationen für den betrieblichen Teil der Ausbildung.
In einer ersten Phase werden Kompetenzraster und Good-Practice-Beispiele mit richtungsweisenden Impulsen für beide Pflegelehrberufe erarbeitet und laufend auf dieser Seite veröffentlicht. Basierend auf den bereits publizierten Unterlagen werden abschließend in einer zweiten Phase für jeden der beiden Lehrberufe die Ausbildungsmaterialien in je einem Ausbildungshandbuch gesammelt veröffentlicht.

An wen richten sich die Publikationen?

Die Ausbildungsmaterialien und Dokumentationen richten sich in erster Linie an Ausbilder:innen sowie Pflegelehrlinge, darüber hinaus aber auch an alle anderen an der Lehrlingsausbildung beteiligten Personen, wie Lehrstellenberater:innen, Personalverantwortliche, Betriebsrätinnen und Betriebsräte, Lehrpersonal an den Berufsschulen etc.

 

 

Wo kann ich die gesetzlichen Grundlagen für die Inhalte der Ausbildung in den Betrieben einsehen?

Welche Unterlagen unterstützen mich bei der Gestaltung der Ausbildung in der Pflege?

Aktuell können wir Ihnen folgende vom BMWET und BMSGPK approbierte Materialien zur Verfügung stellen:

Welche Informationen finde ich in der Broschüre Pflegelehre?

Mit der Broschüre Pflegelehre wollen wir Ihnen die rechtlichen Grundlagen der beiden Lehrberufe Pflegeassistenz (PA) und Pflegefachassistenz (PFA) in einer leichter verständlichen Sprache darstellen und Ihnen zugleich Hilfestellungen bei Fragen bieten, die sich rund um die erstmalige Aufnahme eines Lehrlings in Ihrem Unternehmen, der Lehrlingssuche und -auswahl sowie den die schulische und betriebliche Ausbildung ergänzenden Ausbildungselementen (UBV-Modul, Erste-Hilfe-Kurs etc.) ergeben.

 

 

Wozu dienen die Checklisten?

Jeder Betrieb, der Lehrlinge in einem Betrieb erstmals ausbilden möchte, muss ein § 3a BAG-Verfahren („Feststellungsverfahren“) durchlaufen, das auf Antrag von der Lehrlingsstelle der Wirtschaftskammer des jeweiligen Bundeslandes durchgeführt wird. Die Checklisten dienen den Lehrlingsstellen im Rahmen dieses Verfahrens zur Überprüfung der Voraussetzungen. 

Was sind Kompetenzraster ?

Um eine Vergleichbarkeit mit den schulischen Ausbildungsformen Pflegeassistenz und Pflegefachassistenz sicherzustellen, die parallel zur Lehre auch weiterhin angeboten werden, sind die unter § 6 der Ausbildungsordnung (Berufsbild) aufgelisteten Kenntnisse und Fertigkeiten einzelnen übergeordneten Kompetenzen aus § 5 (Berufsprofil) der Ausbildungsordnung zugeordnet. Diese übergeordneten Kompetenzen entsprechen den zu erwerbenden Kompetenzen aus dem Qualifikationsprofil des Curriculums für die schulischen Ausbildungsformen.

Jede der unter § 5 (Berufsprofil) der Ausbildungsordnung definierte und in der Praxis benötigte übergeordnete Kompetenz wird in Form eines Kompetenzrasters aufbereitet und nach Lehrjahren gegliedert. Pro Ausbildungsjahr werden drei Methoden zur Vermittlung bzw. zum Erwerb der Kompetenzen angeführt und durch Literaturempfehlungen ergänzt. Die Methoden sind praxisnah und unterstützen selbstständiges Lernen – unabhängig von der Anzahl der Lehrlinge im Betrieb.

Unabhängig davon sind alle aufgeführten Berufsbildpositionen im Rahmen der Ausbildung zu vermitteln.

Kostenloser Download Kompetenzraster Pflegeassistenz:

Diese Kompetenzraster können auch im Rahmen der Ausblidung zur Pflegefachassistenz zum Einsatz kommen!

 

Wie kann ich die Ausbildung in der Pflegelehre dokumentieren?

Die Dokumentation über den Lernfortschritt und den Kompetenzerwerb des Lehrlings ist gesetzlich vorgeschrieben
(= § 4 der jeweiligen Ausbildungsordnung) und entsprechend dem Berufsprofil und Berufsbild zu führen.

Die Ausbildungsdokumentation für die beiden Pflegelehrberufe wird in einzelne Lehrjahre gesplittet und steht für alle Lehrjahre als kostenloser Download zur Verfügung.

Im Folgenden finden Sie die Erstfassung als auch die gekürzte, aktuelle Zweitfassung. Beide Fassungen können zur Dokumentation und Vorlage bei der Lehrabschlussprüfung herangezogen werden.

Ausbildungsdokumentationen Pflegeassistenz

Die Zweitfassungen der Dokumente wurden, soweit dies die jeweils zugrunde liegende Ausbildungsordnung zulässt, gegenüber den Erstfassungen gekürzt. Zudem wurden die PDF-Dateien zu Formularen überarbeitet, sodass digitale Eintragungen direkt möglich sind.

Ausbildungsdokumentationen Pflegefachassistenz

Die Zweitfassungen der Dokumente wurden, soweit dies die jeweils zugrunde liegende Ausbildungsordnung zulässt, gegenüber den Erstfassungen gekürzt. Zudem wurden die PDF-Dateien zu Formularen überarbeitet, sodass digitale Eintragungen direkt möglich sind.

Wo kann ich Rückmeldung zu den Materialien geben?

Die Erprobung und fortlaufende Weiterentwicklung der handlungs- und kompetenzorientierten Ausbildungsmaterialien kann einen wertvollen Beitrag zu einer praxisnahen und wirksamen Ausbildung in den Betrieben leisten. Wir freuen uns daher über Ihr Feedback zu den bereits veröffentlichten Materialien, das Sie gerne an die E-Mail-Adresse braeuml@ibw.at senden können.

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