Ausbilder/in werden

Für die Ausbildung der Lehrlinge im Betrieb sind qualifizierte Ausbilderinnen und Ausbilder zuständig. Das kann der Lehrberechtigte (Inhaber des Gewerbes) sein oder ein Mitarbeiter.
Wie werde ich Ausbilder/in?
Um Ausbilder zu werden können Sie einen Ausbilderkurs besuchen oder eine Ausbilderprüfung ablegen (z. B. im Rahmen der Meisterprüfung). Zahlreiche Prüfungen sind der Ausbilderprüfung gleichgehalten - vielleicht haben Sie die notwendige Qualifikation mit Ihrer Ausbildung bereits erworben.
> Ausbilderkurs absolvieren
Ein Ausbilderkurs dauert mindestens 40 Unterrichtseinheiten und schließt mit einem Fachgespräch ab. Voraussetzung für den Besuch eines Ausbilderkurses ist die Vollendung des 18. Lebensjahres
> Ausbilderprüfung ablegen
Die Ausbilderprüfung kann im Rahmen der Meister- oder Befähigungsprüfung oder als eigene Prüfung vor einer Prüfungskommission abgelegt werden. Sie wird von den Meisterprüfungsstellen der Wirtschaftskammer organisiert. Voraussetzung für die Ablegung der Ausbilderprüfung ist die Vollendung des 18. Lebensjahres
Mehr Informationen
Inhalte des Ausbilderkurses und der Ausbilderprüfung
- Festlegen von Ausbildungszielen auf Basis des Berufsbildes
- Ausbildungsplanung im Betrieb
- Vorbereitung, Durchführung und Kontrolle der Ausbildung
- Verhaltensweisen gegenüber dem Lehrling
- Kenntnisse über das Berufsausbildungsgesetz (BAG), das Kinder- und Jugendbeschäftigungsgesetz, den Arbeitnehmerschutz und die Stellung des dualen Systems in der Berufsausbildung in Österreich
> Ersatz/Gleichhaltung der Ausbilderprüfung
Es gibt eine Reihe von Prüfungen bzw. Ausbildungen, die die Ausbilderprüfung ersetzen. Möglicherweise verfügen Sie oder einer Ihrer Mitarbeiter bereits über die notwendige Qualifikation.
Liste der gleichgehaltenen Prüfungen
Wie viele Lehrlinge darf ein Ausbilder betreuen?
Um eine qualitativ hochwertige Ausbildung sicherzustellen, ist folgendes Verhältnis von Ausbildern und Lehrlingen einzuhalten:
- max. fünf Lehrlinge pro Ausbilder, der nicht ausschließlich mit Ausbildungsaufgaben betraut ist, oder
- max. 15 Lehrlinge