Signet Qualität in der Lehre

Lehrbetrieb werden

Ob Großbetrieb oder Einpersonenunternehmen – grundsätzlich steht jedem Betrieb die Möglichkeit offen, Lehrlinge auszubilden.

Welche Fragen sollten vorab geklärt sein, um einen Lehrling gut ausbilden zu können?

  • Wo (z. B. in welcher Abteilung) beginnt der Lehrling seine / ihre Ausbildung?
  • Wer ist wann für den Lehrling zuständig?
  • Wann soll dem Lehrling was vermittelt werden?
  • Wie soll die Ausbildung dokumentiert werden?
  • Wie stelle ich fest, was der Lehrling kann?

Was muss ich meinem Lehrling beibringen?

Für jeden Lehrberuf erlässt der Wirtschaftsminister eine Ausbildungsordnung. Sie ist für die Ausbildung in den Lehrbetrieben verbindlich.

In der Ausbildungsordnung ist das spezifische Berufsbild des Lehrberufs festgelegt. Das Berufsbild ist der „Lehrplan“ für den Lehrbetrieb. Es enthält – nach Lehrjahren gegliedert – die beruflichen Kompetenzen, die dem Lehrling während der betrieblichen Ausbildung vermittelt werden müssen. Darüber hinaus enthält die Ausbildungsordnung auch die Prüfungsordnung.

Was muss ein Betrieb tun, um ein Lehrbetrieb zu werden?

Jeder Betrieb, der Lehrlinge ausbilden möchte, muss ein Feststellungsverfahren durchlaufen. In dem Verfahren wird überprüft, ob der Betrieb für die Ausbildung eines Lehrlings im …

…gewünschten Lehrberuf geeignet ist. Ein Feststellungsverfahren ist nur vor der Aufnahme des ersten Lehrlings in diesem Lehrberuf notwendig.

Möchten Sie einen Lehrling in einem weiteren Lehrberuf ausbilden, muss Ihr Betrieb erneut einen Feststellungsantrag stellen.

Wie läuft ein Feststellungsverfahren ab?

Vor Aufnahme des ersten Lehrlings müssen Sie bei der Lehrlingsstelle der Wirtschaftskammer Ihres Bundeslandes einen Antrag auf Feststellung der Eignung zur Lehrlingsausbildung (Feststellungsantrag) stellen.

Die Lehrlingsstelle prüft …

… unter Mitwirkung der Arbeiterkammer, ob Ihr Betrieb die rechtlichen und betrieblichen Voraussetzungen für die Lehrlingsausbildung erfüllt.

  • Rechtliche Voraussetzung:
    Ihr Betrieb muss nach der Gewerbeordnung berechtigt sein, jene Tätigkeiten durchzuführen, in denen der Lehrling ausgebildet werden soll.
  • Betriebliche Voraussetzungen:
    Ihr Betrieb muss so eingerichtet sein und geführt werden, dass dem Lehrling alle im Berufsbild enthaltenen Kenntnisse und Fertigkeiten vermittelt werden können.
  • Ausbilder*in
    Im Betrieb muss eine für die Lehrlingsausbildung geeignete Person – ein/e Ausbilder*in – zur Verfügung stehen.

 

Sind die Voraussetzungen erfüllt, wird ein Feststellungsbescheid ausgestellt. Damit wird bestätigt, dass im Betrieb Lehrlinge ausgebildet werden können.

Was ist, wenn ich keinen Ausbilder / keine Ausbilderin in meinem Betrieb habe?

Ein/e Mitarbeiter*in Ihres Betriebs kann die Ausbildung zum Ausbilder / zur Ausbilderin absolvieren. Mehr Informationen dazu finden Sie hier.

Gibt es für Ausbilder*innen auch Weiterbildungen?

Eine qualitative Ausbildung von Lehrlingen erfordert neben Fachwissen auch pädagogisch-didaktische Kompetenzen. Aus diesem Grund wird eine regelmäßige Weiterbildung von Ausbilder*innen empfohlen. Mehr Informationen finden Sie hier.

Was, wenn dem Lehrling im Betrieb nicht alles beigebracht werden kann?

Nicht jedem Betrieb ist es möglich, die für den Lehrberuf festgelegten Fertigkeiten und Kenntnisse im vollen Umfang zu vermitteln. In diesem Fall ist eine Ausbildung in einem verpflichtenden Ausbildungsverbund möglich.

Wo kann ich mich beraten lassen?

In jedem Bundesland gibt es eine Lehrlingsstelle. Dort können Sie sich zu allen Fragen rund um die Lehre beraten lassen.

Die Lehrlingsstellen bieten folgende Serviceleistungen:

  • Überprüfung der Eignung zu Lehrbetrieben
  • Ausstellung der Lehrverträge
  • Beratung, wie Sie die Ausbildung im Betrieb gestalten können
  • Beratung, welche Förderungen für Ihren Betrieb in Frage kommen
  • Beratung, welche Bildungsangebote es für Lehrlinge und Ausbilder*innen gibt
  • Abwicklung der Förderungen
  • Abwicklung der Lehrabschlussprüfungen
  • Organisation der LAP-Trainings für Prüfer*innen

Wo kann ich gesammelt Informationen zur Lehre nachlesen?

Im Handbuch „Ausbildungsmappe für Lehrbetriebe“ finden Sie eine gesammelte Übersicht.

Ausbildungsmappe für Lehrbetriebe

In folgenden Dokumenten finden Sie Rechts- und Serviceinformationen für Lehrbetriebe (Stand Mai 2020).