Signet Qualität in der Lehre

Lehre und Matura

Lehrlinge haben die Möglichkeit, die Berufsmatura kostenfrei und parallel zur Lehre zu machen.

Berufsmatura: Lehre mit Reifeprüfung – Was ist das?

Berufsmatura, Berufsreifeprüfung, Lehre und Matura, Lehre mit Reifeprüfung… Es gibt viele Bezeichnungen – gemeint ist immer das Gleiche und zwar die Möglichkeit, auch ohne den Besuch einer höheren Schule eine vollwertige Matura zu erlangen. Laut Gesetz wird die Berufsmatura als Berufsreifeprüfung (BRP) bezeichnet.

Die Berufsmatura berechtigt in Österreich zum Besuch von:

  • Kollegs
  • Hochschulen
  • Fachhochschulen
  • Universitäten

Wie funktioniert die Lehre mit Matura?

Lehrlinge können die Berufsmatura kostenlos und parallel zur Lehre machen. Dazu sind Vorbereitungskurse zu besuchen.

Die Organisation der Vorbereitungskurse übernehmen die Bundesländer. In jedem Bundesland gibt es daher eine Trägerorganisation, die …

… für die Beratung sowie Anmeldung und Organisation der Vorbereitungskurse zuständig ist.

Bevor mit der kostenlosen Vorbereitung auf die Berufsmatura begonnen werden kann, muss ein Aufnahmeverfahren durchlaufen werden. Teil des Aufnahmenverfahrens ist die Erstellung eines Motivationsschreibens, ein verpflichtendes Beratungsgespräch, eine Potenzialanalyse und eine zumindest 4-wöchige Eingangsphase mit „Auffrischungskursen“ in Deutsch und Mathematik.

Wie ist die Lehre mit Matura organisiert?

Es gibt zwei Möglichkeiten:

  • begleitendes Modell: die Kurse werden außerhalb der Lehrzeit absolviert
  • integriertes Modell: die Kurse werden während der Arbeitszeit besucht

Der Einstig in die Vorbereitungskurse ist ab dem ersten Lehrjahr möglich. Die Kurse können außerhalb der Arbeitszeit besucht werden. Mit Zustimmung des Lehrbetriebs können die Kurse auch während der Arbeitszeit besucht werden. Im Einvernehmen mit dem Lehrling kann dafür die Lehrzeit um maximal 18 Monate verlängert werden. Eine Verlängerung der Lehrzeit ist jedoch nicht zwingend.

Muss dafür ein eigener Lehrvertrag abgeschlossen werden?

Bei der Wahl des begleitenden Modells gibt es keinerlei Auswirkungen auf den Lehrvertrag. Bei der Anwendung des integrierten Modells gibt es wiederum zwei Varianten:

  • Verlängerte Lehrzeit
  • Keine Verlängerung der Lehrzeit

 

In beiden Fällen muss ein neuer Lehrvertrag erstellt werden. Nähere Informationen finden Sie hier.

Welche Prüfungen müssen abgelegt werden?

Im Rahmen der Berufsmatura müssen vier Teilprüfungen absolviert werden:

  • Deutsch
  • Mathematik
  • Lebende Fremdsprache
  • Fachbereich (entsprechend dem Berufsfeld des Lehrlings)

Hinweis zum Fachbereich:
Jeder Lehrling muss sich im Rahmen der Berufsmatura für einen spezifischen Fachbereich entscheiden, der einen klaren Bezug zu seinem Lehrberuf haben muss. Lernt ein Lehrling z. B. den Lehrberuf Bürokaufmann/frau, kommt beispielsweise der Fachbereich „Betriebswirtschaft und Rechnungswesen“ in Frage, beim Lehrberuf Maschinenbautechnik eignet sich z. B. der Fachbereich „Maschineningenieurwesen“.

Wann können die Prüfungen abgelegt werden?

Drei Teilprüfungen (Deutsch, Mathematik und Fremdsprache) können bereits während der Lehre absolviert werden. Die letzte Teilprüfung (Fachbereich) darf erst nach der Lehrabschlussprüfung und nach Vollendung des 19. Lebensjahres abgelegt werden. Nur bei vierjährigen Lehrberufen kann die Teilprüfung über den Fachbereich auch im Rahmen der Lehrabschlussprüfung abgelegt werden.

Zu beachten:
Zumindest eine der vier Prüfungen MUSS während der Lehrzeit positiv abgelegt werden, damit die Vorbereitungskurse für noch fehlende Prüfungsteile auch nach der Lehrabschlussprüfung kostenlos gemacht werden können (bis spätestens drei Jahre nach Lehrabschluss).

Ist die Berufsmatura für alle Lehrlinge kostenlos?

Ja, die Berufsmatura ist für alle Lehrlinge kostenlos. Sowohl die Vorbereitungskurse als auch die Unterlagen sind kostenlos, zudem sind auch keine Prüfungsgebühren zu bezahlen. Auch wenn ein Lehrling die Vorbereitungskurse abbricht, ist keine Rückerstattung der Kursgebühren notwendig.

Gibt es Förderungen für Lehrbetriebe, wenn die Kurse in der Arbeitszeit stattfinden?

Ja, Lehrbetriebe erhalten das kollektivvertragliche Bruttolehrlingseinkommen im Ausmaß der Kurszeiten ersetzt. Voraussetzung ist, dass der Kurs in der Arbeitszeit stattfindet oder auf die Arbeitszeit angerechnet wird. Mehr Infos auf: www.lehre-foerdern.at

Welche Vorteile haben Unternehmen, die ihren Lehrlingen die Lehre mit Matura ermöglichen?

Unternehmen profitieren durch

  • fleißige und leistungsbereite Lehrlinge
  • Lehrlinge, die sofort mit der Berufsausbildung beginnen und nicht zunächst eine weiterführende Schule besuchen möchten
  • beste Ausbildungsqualität
  • Mitarbeiter*innen, die für Schlüsselpositionen in Frage kommen
  • Imagegewinn für die eigene Ausbildungstätigkeit
  • Lehrlinge, die ihren Ausbildungsbetrieb als aufgeschlossen gegenüber Bildung und Entwicklung erleben und ihrem Unternehmen länger treu bleiben
  • diverse Fördermaßnahmen

 

Für das Unternehmen entstehen durch das Modell „Lehre und Matura“ keine Zusatzkosten.

Wo kann ich mehr über die Lehre mit Matura erfahren?

Wenden Sie sich direkt an das Bürger*innenservice des Bundesministerium Bildung, Wissenschaft und Forschung.

0800 20 56 76 (gratis aus ganz Österreich)
buergerinnenservice@bmbwf.gv.at

Informationen zu den Trägerorganisation in den Bundesländern finden Sie hier.

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