Signet Qualität in der Lehre

Ausbildungsverbund

Ein Ausbildungsverbund bietet die Möglichkeit, Inhalte einer Lehrausbildung, die das Unternehmen selbst nicht abbilden kann, zu vermitteln, die Ausbildungsqualität zu steigern und Lehrlingen Zusatzqualifikationen zu ermöglichen.

Was ist ein Ausbildungsverbund?

Mithilfe des Ausbildungsverbundes können Teile der Ausbildung an andere Betriebe und/oder Bildungseinrichtungen ausgelagert werden. Es gibt verpflichtende und freiwillige Ausbildungsverbünde.

Was ist ein verpflichtender Ausbildungsverbund?

Im Rahmen eines Ausbildungsverbundes können auch jene Betriebe Lehrlinge ausbilden, die nicht alle Kenntnisse und Fertigkeiten eines Berufsbildes in vollem Umfang vermitteln können. In diesem Fall sieht das Berufsausbildungsgesetz (BAG) einen verpflichtenden Ausbildungsverbund vor. Beispielweise für Betriebe,…

… in denen bestimmte Maschinen zur Ausbildung fehlen oder gewisse Tätigkeiten nicht durchgeführt werden oder ausgegliedert wurden. Durch die Ausbildung im Verbund wird vor allem für spezialisierte Klein- und Mittelbetriebe die Lehrlingsausbildung erleichtert.

Die Ausbildung ist dann zulässig, wenn ergänzende Ausbildungsmaßnahmen in einem anderen hierfür geeigneten Betrieb oder einer anderen hierfür geeigneten Einrichtung (z.B. WIFI, bfi) erfolgen.

 

Die für den Lehrberuf wesentlichen Fertigkeiten und Kenntnisse müssen jedoch überwiegend im eigentlichen Lehrbetrieb selbst ausgebildet werden können.

Was ist ein freiwilliger Ausbildungsverbund?

Ausbildungsverbünde können aber auch freiwillig eingegangen werden, wenn Lehrbetriebe ihren Lehrlingen besondere Qualifikationen – eventuell über das Berufsbild hinausgehend – vermitteln wollen (z. B. spezielle Computerprogramme, Fremdsprachenkenntnisse, Soft Skills etc.).

Wie ist die Ausbildung in einem Ausbildungsverbund geregelt?

  • wesentlichen Fertigkeiten und Kenntnisse werden überwiegend im eigentlichen Lehrbetrieb selbst ausgebildet.
  • ergänzende Ausbildungsmaßnahmen erfolgen in einem anderen dafür geeigneten Betrieb oder einer anderen Einrichtung (z. B. WIFI, bfi). Der andere Betrieb muss kein Lehrbetrieb sein. Wichtig ist, ein Unternehmen zu finden, das über die für die gewünschte Ausbildung notwendige Fachkraft bzw. betriebliche Ausstattung verfügt.
  • Vereinbarungen im Rahmen des Ausbildungsverbundes werden im Lehrvertrag oder in einer speziellen Vereinbarung dokumentiert. Darin sind die außerbetrieblich auszubildenden Ausbildungsinhalte, der Ausbildungsverbundpartner (Betrieb oder Einrichtung) sowie die Dauer der Verbundmaßnahmen möglichst genau zu definieren.

Was ist bei einem Ausbildungsverbund zu beachten?

Bei einem Ausbildungsverbund müssen Sie einige Punkte beachten:

  • Der Lehrberechtigte (= Lehrbetrieb) trägt weiterhin die Verantwortung für die Ausbildung des Lehrlings.
  • Während der Verbundausbildung bleibt der Lehrvertrag unverändert aufrecht.
  • Der Lehrling bleibt weiter beim Lehrbetrieb zur Sozialversicherung gemeldet.
  • Das Lehrlingseinkommen wird weiterhin vom Lehrberechtigten bezahlt.
  • Die Kosten der Ausbildung im Ausbildungsverbund trägt der Lehrberechtigte, dem Lehrling dürfen keine zusätzlichen Kosten entstehen.
  • Die Ausbildung im Ausbildungsverbund gilt als Arbeitszeit.

Wird für einen Ausbildungsverbund eine schriftliche Vereinbarung benötigt?

Für verpflichtende Ausbildungsverbünde ist eine Vereinbarung zwingend.

Für freiwillige Ausbildungsverbünde wird eine Vereinbarung empfohlen. Diese sollte alle beteiligten Personen und Betriebe beinhalten, sowie eine Übersicht zu den vermittelnden Fertigkeiten und Kenntnissen. Auch die Dauer bzw. der Einsatzort des Lehrlings sollte vermerkt sein.

Werden Ausbildungsverbünde gefördert?

Ja, sowohl verpflichtende als auch freiwillige Ausbildungsverbundmaßnahmen werden im Rahmen der Lehrbetriebsförderungen gefördert. Die Förderhöhe beträgt 75 % der Kurskosten exkl. USt. bis zu einer Gesamthöhe…

…von 2.000 Euro pro Lehrling über die gesamte Ausbildungsperiode bei einem Lehrberechtigten.

 

Bei zwischenbetrieblicher Ausbildung (= Maßnahme in einem anderen Betrieb oder einer Ausbildungseinrichtung) gilt zudem eine Höchstgrenze von 80 Euro pro Tag.

Das Antragsformular finden Sie auf www.lehrefoerdern.at.

Ansprechpartner für Fragen zum Thema Ausbilden im Verbund sind die Lehrlingsstellen der Wirtschaftskammern.

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