Förderungen

Für Lehrbetriebe und Lehrlinge gibt es zahlreiche öffentliche Förderungen.
Welche Förderungen gibt es?
Unternehmen, die Lehrlinge ausbilden, können verschiedene Förderungen in Anspruch nehmen.
Förderungen für Lehbetriebe
- Basisförderung
- Kostenerstattung für Internats- bzw. Unterbringungskosten gem. § 9 Abs. 5 BAG
- Lehre für Erwachsene
- Übernahmeprämie für Lehrlinge aus überbetrieblichen Einrichtungen
- Coaching und Beratung für Lehrbetriebe
- Ausbildungsverbünde (zwischen- und überbetriebliche Ausbildungsmaßnahmen)
Dazu gehören: Ausbildungsverbünde, Berufsbezogene Zusatzausbildungen von Lehrlingen, die über das Berufsbild hinausgehen, Vorbereitungskurse auf Lehrabschlussprüfungen, Vorbereitungskurse auf die Berufsreifeprüfung während der Arbeitszeit oder unter Anrechnung auf die Arbeitszeit - Ausgezeichnete und gute Lehrabschlussprüfungen
- Auslandspraktikum
- Weiterbildung der Ausbilder
- Maßnahmen für Lehrlinge mit Lernschwierigkeiten
- Zusätzlicher Besuch von Berufsschulstufen
- Teilnahme an internationalen Wettbewerben
Förderungen für Lehrlinge:
- Coaching für Lehrlinge
- Lehrlingsprämie bei Sprachkurs und Auslandspraktikum
- Vorbereitungskurs auf die Lehrabschlussprüfung
- Zwei kostenfreie wiederholte Antritte zur Lehrabschlussprüfung nach einer negativen Prüfung
Weitere regionale Förderungen, wie die Lehrlingsbeihilfe oder die Begabtenförderung finden sich in der Datenbank: Bildungsförderungen in Österreich
Projekte zur Förderung der Lehre
Gefördert werden zudem Projekte zu den Themen Integration, Gender und Qualität in der betrieblichen Lehrlingsausbildung.
Wie kann ich Förderungen beantragen?
Hier finden Sie alle Formulare um Förderungen zu beantragen. Sie können Ihre Anträge zur Lehrstellenförderung mit LOS, dem lehre.fördern-Online-Service auch digital stellen.
Förderungen des AMS
Weitere Fördermöglichkeiten für Unternehmen und Ausbildungseinrichtungen bietet das AMS (Arbeitsmarktservice).
Gefördert werden kann die Lehrausbildung von:
- Mädchen/Frauen in Berufen mit geringem Frauenanteil
- Lehrstellensuchenden, die am Arbeitsmarkt benachteiligt sind
- Teilnehmer an einer Lehrausbildung mit verlängerter Lehrzeit oder Teilqualifikation
- Erwachsenen (über 18-jährigen), deren Beschäftigungsproblem aufgrund von Qualifikationsmängeln durch eine Lehrausbildung gelöst werden kann, oder Schulabbrecher