Signet Qualität in der Lehre

Berufspraktische Tage

Schnupperlehre

Durch das Angebot berufspraktischer Tage können Sie bei Schüler*innen das Interesse an einer Lehrlingsausbildung wecken und geeignete Lehrlinge finden.

Was sind berufspraktische Tage?

Die berufspraktischen Tage, oft auch als „Schnupperlehre“ bezeichnet, sind ein Instrument zur Berufsorientierung und bieten Jugendlichen die Möglichkeit, einen Einblick in die Arbeitswelt zu bekommen. Berufspraktische Tage können in Form einer Schulveranstaltung stattfinden (mehrere Schüler*innen schnuppern zur gleichen Zeit) oder im Rahmen der …

„individuellen Berufsorientierung“ (einzelne Schüler*innen werden zum Schnuppern vom Unterricht freigestellt).

Im Rahmen berufspraktischer Tage/individuellen Berufsorientierung können Sie …

  • das Interesse von Schüler*innen für eine Lehrausbildung in Ihrem Betrieb wecken,
  • potenzielle Lehrlinge besser kennen lernen.

 

Schüler* innen können abklären, ob …

  • ihre Berufsvorstellungen der Realität entsprechen.
  • der Beruf tatsächlich der Richtige für sie ist.
  • ihr Betrieb für sie als Ausbildungsbetrieb in Frage kommt.

Wie können berufspraktische Tage als Schulveranstaltung umgesetzt werden?

Ein Schüler / eine Schülerin kann gemeinsam mit der Klasse während der Unterrichtszeit schnuppern.

  • Initiative geht von der Schule aus und dient der Ergänzung des lehrplanmäßigen Unterrichts nach § 13a Schulunterrichtsgesetz (alle Schüler*innen einer Klasse dürfen gleichzeitig schnuppern)
     
  • Findet während der Unterrichtszeit an einem bis mehreren Tagen statt.
     
  • Grundsätzlich erfolgt die Beaufsichtigung der Schüler durch den Lehrer. Gemäß § 44a SchUG kann die Beaufsichtigung jedoch auch durch andere, dafür geeignete, Personen erfolgen.

Wie kann eine individuelle Berufsorientierung während der Unterrichtszeit umgesetzt werden?

Eine Berufsorientierung kann auch individuell während der Unterrichtszeit, nach § 13b Schulunterrichtsgesetz, stattfinden

  • Für Schüler ab der 8. Schulstufe allgemeinbildender sowie berufsbildender mittlerer und höherer Schulen

  • Den Schülern kann auf ihr Ansuchen hin vom Klassenvorstand die Erlaubnis erteilt werden, zum Zweck der individuellen Berufsorientierung an bis zu maximal fünf Tagen im Schuljahr dem Unterricht fern zu bleiben.

  • Für die Schnupperlehre ist vom Erziehungsverantwortlichen oder dem Schnupperbetrieb eine geeignete Aufsichtsperson (gemäß § 44a Schulunterrichtsgesetz) festzulegen.

  • Die Schüler*innen sind während der Schnupperlehre nach § 175 Abs. (5) Z1 und Z3 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz unfallversichert.

Kostenlose Vorlagen zur Bestätigung einer Schnupperlehre

Finden Sie hier kostenlose Vorlagen für Schüler*innen und Schulen vor bzw. nach Absolvierung einer Schnupperlehre:

Wie kann eine individuelle Berufsorientierung außerhalb der Unterrichtszeit umgesetzt werden?

Eine Berufsorientierung kann auch individuell außerhalb der Unterrichtszeit stattfinden:

  • Für alle Schüler ab der 8. Schulstufe

  • Die Schüler können außerhalb der Unterrichtszeit (z. B. in den Ferien) eine Schnupperlehre im Ausmaß von höchstens 15 Tagen pro Betrieb und Kalenderjahr absolvieren.

  • Diese Form der Berufsorientierung ist nicht durch das Schulunterrichtsgesetz geregelt (da außerhalb der Unterrichtszeit)!

  • Voraussetzung ist die Zustimmung des Erziehungsberechtigten.

  • Die Schüler*innen sind während der Schnupperlehre nach § 175 Abs. (5) Z1 und Z3 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz unfallversichert.

Was muss ich als Betrieb bei einer Schnupperlehre beachten?

Schüler*innen haben während der Schnupperlehre keinen Anspruch auf Entgelt, sie unterliegen keiner Arbeitspflicht und keiner bindenden Arbeitszeit. Sie dürfen im Rahmen der berufspraktischen Tage nicht in den Arbeitsprozess eingegliedert werden, da in diesem Fall ein Arbeitsverhältnis mit allen arbeits- und sozialrechtlichen Konsequenzen (Anmeldung bei der Krankenkasse, Entgeltzahlungspflicht, Anwendung des Kollektivvertrages, etc.) entsteht.

Schüler*innen dürfen durch Zuschauen, Fragen stellen und Ausprobieren einfacher, ungefährlicher Tätigkeiten selbstständig und unter Aufsicht den Beruf kennenlernen.

Kostenlose Vorlage zur Beurteilung von Schüler*innen

Um strukturiert und übersichtlich Feedback zu geben, kann folgende Vorlage verwendet werden:

Wie sind die Schüler*innen versichert?

  • Die Schüler*innen sind während der Schnupperlehre nach dem ASVG (§ 175 Abs. (5) Z1 und Z3 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz) unfallversichert. Sie müssen nicht bei der Sozialversicherung angemeldet werden.
  • Die Bestimmungen des Kinder- und Jungendbeschäftigungsgesetzes (KJBG), 
    Arbeitnehmerschutzes und arbeitshygienische Vorschriften sind zu berücksichtigen.
  • Durch Schüler*innen verursachte Schäden unterliegen dem allgemeinen Schadenersatzrecht. Die Haftung ist im Einzelfall zu prüfen.

Was ist nicht zu empfehlen?

  • Eine Schnupperlehre unmittelbar vor Beginn eines Lehrverhältnisses ist rechtlich problematisch und sollte vermieden werden. Ein solcher zeitlicher Zusammenhang könnte dazu führen, dass die Zeit des Berufspraktikums als Lehrzeit mit allen arbeits- und sozialrechtlichen Konsequenzen gilt.
  • In den einschlägigen Berufen der Tourismus- und Freizeitwirtschaft sind berufspraktische Tage nach der Rechtsauffassung der AUVA und der Krankenkassen problematisch und daher nicht zu empfehlen.

Wie finde ich Schnupperlehrlinge?

Informieren Sie Schulen in Ihrer Umgebung und die Mitarbeiter*innen Ihres Betriebes, dass Sie Schnupperlehrlinge aufnehmen möchten. Machen Sie auch auf Ihrer Website, Ihren Social-Media-Kanälen, bei Vorträgen in Schulen, Berufsinfomessen etc. darauf aufmerksam, dass Jugendliche in Ihrem Unternehmen schnuppern können.

Wie kann ich berufspraktische Tage gestalten?

Überlegen Sie sich, was Sie dem Jugendlichen zeigen wollen und wie der Jugendliche am besten den jeweiligen Beruf entdecken kann. Welche Tätigkeiten kann er ausprobieren? Welche Produkte/Dienstleistungen soll er kennen lernen? Wen kann er bei der Arbeit beobachten? Bereiten Sie für die Schnupperlehre ein Programm für den Tagesablauf vor.

  • Wählen Sie für die Aufsicht und Betreuung des Jugendlichen einen geeigneten Mitarbeiter*in aus. Er/sie ist auch die Kontaktperson für Schule und Eltern.
  • Ein Namensschild mit der Zusatzbezeichnung „Schnupperlehrling“ erleichtert dem Jugendlichen den Auftritt vor Mitarbeiter*innen und auch vor Kund*innen oder Lieferant*innen.
  • Lassen Sie den Jugendlichen „Tagebuch“ über die Schnupperlehre führen. Darin kann er Fragen zum Lehrberuf und zum Betrieb beantworten.
  • Geben Sie dem Jugendlichen am Ende der Schnupperlehre eine schriftliche Bestätigung und Rückmeldung über seine Eignung für den Lehrberuf.

Vorlage Schnuppertagebuch für Jugendliche

Folgende Vorlage können Sie Schüler*innen zu Beginn der Schnupperlehre ausgeben: