Wann kann eine Reduktion der täglichen oder wöchentlichen Ausbildungszeit vereinbart werden?

Eine Reduktion der täglichen oder wöchentlichen Ausbildungszeit bis auf die Hälfte der gesetzlichen oder kollektivvertraglichen Normalarbeitszeit kann vereinbart werden, wenn zu erwarten ist, dass das
Ausbildungsziel auch im Rahmen der reduzierten Ausbildungszeit erreicht wird. Die für den
Lehrberuf festgesetzte Lehrzeit darf bis zu zwei Jahre verlängert werden.

Eine Lehre mit reduzierter Arbeitszeit ist möglich

  • wenn sich der Lehrling der Betreuung ihres/seines Kindes widmet, bis zum 31. Dezember des Jahres des Eintritts in die Schulausbildung, sowie
  • bei Vorliegen gesundheitlicher Gründe des Lehrlings (eine ärztliche Bestätigung ist erforderlich).