Zuständigkeiten und Finanzierung

Erfolg und Weiterentwicklung der Lehre werden durch das partnerschaftliche Zusammenwirken vieler Institutionen und Einrichtungen auf unterschiedlichen Ebenen gesichert.
Wer ist auf Bundesebene für die Lehrlingsausbildung zuständig?
Auf Bundesebene ist das Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft (BMAW) für den betrieblichen Teil und das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung (BMBWF) für den schulischen Teil der Lehre verantwortlich. Für den betrieblichen Teil der Lehre gilt das Berufsausbildungsgesetz (BAG), für den schulischen Teil kommt das Schulorganisationsgesetz (SchOG) zur Anwendung.
Wer ist auf Landesebene für die Lehrlingsausbildung zuständig?
Die Lehrlingsstellen fungieren als Berufsausbildungsbehörde erster Instanz. Sie sind in den Wirtschaftskammern der einzelnen Bundesländer angesiedelt und im übertragenen Wirkungsbereich des BMAW tätig. Ihre konkreten Aufgaben umfassen:
- Prüfung der Eignung eines Betriebs als Lehrbetrieb (gemeinsam mit der Kammer für Arbeiter und Angestellte)
- Protokollierung jedes einzelnen Lehrvertrages
- Anlaufstelle für alle Fragen der Lehrbetriebe und Lehrlinge
- Abwicklung der Förderungen für Lehrbetriebe
- Abwicklung der Lehrabschlussprüfungen
Die Bundesländer sind für die Errichtung und Ausstattung der Berufsschulen zuständig. Weiters finanzieren sie die Gehälter für das Lehrpersonal in den Berufsschulen zu 50 %.
Wichtige Personen auf Landesebene sind auch die Landeshauptleute. Sie entscheiden über Berufungen in Berufsausbildungsangelegenheiten, wie etwa gegen den Entzug der Ausbildungsberechtigung. Das Amt der Landesregierung ist als Berufsausbildungsbehörde zweiter Instanz zuständig.
Den Landesschulinspektoren obliegen die Schulinspektion bzw. die Wahrung der in ihren Zuständigkeitsbereich fallenden Agenden sowie die Umsetzung der Bundesrahmenlehrpläne in Form der Landeslehrpläne.
Wo findet die Ausbildung statt?
Ausbildungsbetrieb
80 % der dualen Berufsbildung finden im Lehrbetrieb statt. Der Lehrberechtigte ist der verantwortliche Träger der Lehrlingsausbildung. In seinem Betrieb wird der Lehrling zu einer qualifizierten Fachkraft ausgebildet. Der Lehrberechtigte wird dabei von Ausbildern unterstützt.
Berufsschule
Die Berufsschule ist der zweite wichtige Lernort in der dualen Berufsbildung. Die Berufsschule ist in das Wirtschaftsgeschehen an ihrem Standort eingebunden. Der direkte Kontakt zu den Lehrbetrieben in der Region ist eine der wesentlichsten Vorbedingungen für eine optimale Erfüllung des Bildungsauftrages.
Welche Rolle haben die Sozialpartner?
Die Sozialpartner nehmen in der Lehrlingsausbildung eine wichtige Rolle ein. Sowohl die
Wirtschaftskammer Österreich (Vertretung der Arbeitgeber) als auch die Bundesarbeitskammer (Vertretung der Arbeitnehmer) sind im sogenannten Bundes-Berufsausbildungsbeirat (BBAB) vertreten. Der BBAB unterbreitet dem BMDW Vorschläge in Form von Gutachten, z. B. über die Einführung neuer oder die Modernisierung bestehender Lehrberufe. Diesen Beirat gibt es auch auf Landesebene (Landes-Berufsausbildungsbeiräte).
Wie erfolgt die Finanzierung der Ausbildung?
Die Kosten für die betriebliche Ausbildung übernimmt der Lehrbetrieb. Den größten Teil davon macht die Bezahlung des Lehrlings aus, das Lehrlingseinkommen. Ihre Höhe ist meist in den Kollektivverträgen festgelegt. Wenn keine kollektivvertragliche Regelung vorliegt, muss das Lehrlingseinkommen individuell im Lehrvertrag vereinbart werden. Das Lehrlingseinkommen steigt in jedem Lehrjahr an und beträgt im letzten Lehrjahr durchschnittlich etwa 80 % des entsprechenden Fachkräftegehalts.
Die schulische Ausbildung (Berufsschule) wird von der öffentlichen Hand finanziert. Damit entfällt der weitaus größte Teil der Kosten für die Berufsausbildung in der Lehre auf die Betriebe.
Für die Lehrlingsausbildung gibt es vom österreichischen Staat eine Reihe an Fördermöglichkeiten. Diese werden von den Lehrlingsstellen der regionalen Wirtschaftskammern abgewickelt.