Was wird in der Berufsschule vermittelt?

Der Schwerpunkt der Ausbildung in der Berufsschule liegt mit rund 65 % beim berufsfachlichen Unterricht, rund 35 % der Schulzeit nimmt der allgemeinbildende Unterricht ein.

Wie ist der Berufsschulunterricht organisiert?

Die Berufsschulen sind für einzelne Lehrberufe eingerichtet. Die Klassen werden nach Lehrberufen oder in einigen Fällen auch nach Gruppen verwandter Lehrberufe eingeteilt. Der Unterricht in der Berufsschule ist unterschiedlich organisiert:

Viele Berufsschulen bieten mehrwöchige Lehrgänge an (lehrgangsmäßige oder saisonmäßige Berufsschule). Das heißt, der Berufsschulunterricht findet geblockt - mindestens acht Wochen hindurch - statt. Zumeist wohnen die Schüler während der Berufsschulzeit in Internaten, die mit den Schulen organisatorisch verbunden sind. Diese Unterrichtsform findet sich häufig in den Bundesländern Niederösterreich, Steiermark und Oberösterreich.

In einigen Bundesländern, vor allem in Wien, erfolgt der Berufsschulunterricht ganzjährig, die Schüler besuchen jede Woche mindestens an einem vollen Schultag die Berufsschule.

Die Organisation erfolgt in Abstimmung zwischen Wirtschaft und Schulverantwortlichen und berücksichtigt den Bedarf der einzelnen Branchen bzw. Regionen.

Ist der Berufsschulbesuch verpflichtend?

Ja, der Lehrling ist verpflichtet, die Berufsschule zu besuchen. Welche Berufsschule der Lehrling besucht, richtet sich nach dem Lehrberuf und nach dem Standort des Lehrbetriebes.

Der Lehrberechtigte hat dem Lehrling die zum Schulbesuch erforderliche Zeit freizugeben. Für die Zeit des Berufsschulbesuchs ist die Lehrlingsentschädigung weiterzuzahlen. Sollten durch den Berufsschulbesuch Internatskosten entstehen, muss der Lehrbetrieb diese im Vorfeld begleichen. Diese Kosten werden mit dem Lehrling (Lehrlingsentschädigung) gegenverrechnet. Dem Lehrling müssen jedoch für den Zeitraum, in dem er sich im Internat befindet, mindestens fünfzig Prozent seiner Lehrlingsentschädigung verbleiben.

Die Unterrichtszeit in der Berufsschule ist auf die Dauer der wöchentlichen Arbeitszeit anzurechnen
Beträgt die Unterrichtszeit an einem Schultag mindestens acht Stunden, so ist eine Beschäftigung im Betrieb nicht mehr zulässig. Beträgt die Unterrichtszeit weniger als acht Stunden, so ist eine Beschäftigung nur insoweit zulässig, als die Unterrichtszeit, die notwendige Wegzeit zwischen Betrieb und Schule und die im Betrieb zu verbringende Zeit die gesetzliche Arbeitszeit nicht überschreitet. Besucht ein Jugendlicher eine lehrgangsmäßige oder saisonmäßige Berufsschule, darf er während des tatsächlichen Besuchs des Lehrganges bzw. der saisonmäßigen Berufsschule nicht im Betrieb beschäftigt werden.