Lehrlinge aufnehmen

Wenn Sie einen Lehrling aufnehmen, gibt es wichtige Anmeldefristen zu beachten.
Was muss ich tun, wenn ich den richtigen Lehrling gefunden habe?
Halten Sie folgende Anmeldefristen ein:

Vor Beginn des Lehrverhältnisses: Meldung an die Gebietskrankenkasse
- Die Anmeldung des Lehrlings hat vor Beginn des Lehrverhältnisses durch den Ausbildungsbetrieb/Lehrberechtigten zu erfolgen.
Spätestens zwei Wochen nach Lehrzeitbeginn: Anmeldung bei der Berufsschule
- Der Lehrling ist innerhalb von zwei Wochen ab Beginn des Lehrverhältnisses vom Ausbildungsbetrieb/Lehrberechtigten bei der zuständigen Berufsschule anzumelden.
Spätestens drei Wochen nach Lehrzeitbeginn: Lehrvertragsmeldung bei der Lehrlingsstelle
- Der Lehrvertrag ist binnen drei Wochen nach Antritt der Lehre (nicht erst nach dem Ende der Probezeit) bei der Lehrlingsstelle Ihres Bundeslandes anzumelden.
- Der Inhalt des Lehrvertrages ist gesetzlich geregelt. Verwenden Sie die Lehrvertragsformulare der Lehrlingsstellen, da diese den Vorgaben des Berufsausbildungsgesetzes entsprechen.
- Formulare für die Lehrvertragsanmeldung erhalten Sie in der Lehrlingsstelle Ihres Bundeslandes bzw. auf deren Website. Die Lehrvertragsanmeldung kann in den meisten Bundesländern auch online durchgeführt werden.
- Bei minderjährigen Lehrlingen muss der Lehrvertrag von den Eltern bzw. vom gesetzlichen Vertreter des Lehrlings unterschrieben werden.